Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH („MMT“) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH („MMT“) für den Einkauf von Eintrittskarten und Katalogen sowie Themenbüchern im Internet

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Veranstaltungen und Messen der Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH (im Folgenden „MMT“).
 
Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH
Tisinstr. 7c, D-82041 Oberhaching, Deutschland
CEO: Christoph Keilmann
HRB 57080
besucherservice@munichshow.com
Phone: +49(0)89-613 4711
Fax: +49(0)89-613 5400

Bei den Veranstaltungen und Messen von MMT handelt es sich insbesondere um die nachfolgend genannten:
 
-THE MUNICH SHOW („TMS“), MINERALIENTAGE MÜNCHEN
Deutsche Geo-Fachmesse („GEOFA“) und internationale Verkaufsausstellung („BÖRSE“) für Mineralien, Edelsteine, Schmuck, Fossilien, Geo-Geräte und Zubehör.

-GEMWORLD MUNICH/GEMWORLD Connect
Internationale Verkaufsausstellung für Schmuck, Edelsteine, Uhren und Zubehör.

-AEON watches & fine jewelry
Internationale Verkaufsausstellung für Schmuck und Uhren als „Fair plus one“– und „B2B2C“- Konzept als Pop-up Event in der Münchener Innenstadt und professionelle Messe.

(2) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der MMT und dem Erwerber von Eintrittskarten, Katalogen und Themenbüchern (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn MMT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit daher ausdrücklich widersprochen. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

(3) MMT behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser AGB vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der jeweiligen Veranstaltungsseite www.munichshow.de, www.gemworldmunich.com sowie www.aeon-show.com.

(2) For the business relations between MMT and the purchaser of entrance tickets, catalogues and theme books (hereinafter referred to as "customer"), the following GTC apply exclusively in the version valid at the time of the order. Deviating conditions of the customer are not recognised unless MMT expressly agrees to their validity in writing. Counter-confirmations of the customer with reference to his own terms and conditions of business or purchase are therefore hereby expressly contradicted. The GTC apply regardless of whether the customer is a consumer, entrepreneur or merchant.
(3) MMT reserves the right to make changes and additions to these GTC. Possible changes and additions become valid through publication on the respective event page www.munichshow.de, www.gemworldmunich.com as well as www.aeon-show.com.

II. Vertragsabschluss

(1) Der Kunde legt die gewünschten Produkte (Eintrittskarten, Kataloge, Themenbücher) in den Warenkorb und gibt eventuell einen gültigen Rabattcode ein. Darauf erscheint der Button „zur Bestellübersicht“.

(2) In einem weiteren Schritt werden die Kontaktdaten des Kunden erfasst. Diese sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei der Bestellung von mehreren Eintrittskarten muss der Name jedes einzelnen Kunden angegeben werden, der nach Abschluss des Kaufes auf der Eintrittskarte erscheint.

(3) Die vorliegenden AGB werden dem Kunden bei der Bestellung angezeigt oder zur Kenntnis gegeben. Der Kunde stimmt durch das Anklicken eines entsprechenden Kästchens zum einen der Geltung dieser AGB und zum anderen der Datenschutzbestimmungen der MMT zu. Die AGB und die Datenschutzbestimmungen öffnen sich durch Anklicken in einem neuen Browser-Fenster und können über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

(4) Der Kunde wählt im nächsten Schritt die gewünschte Zahlungsart, dadurch wird der Gesamtpreis der Produkte inklusive eventuell anfallender Zuschlags-Gebühren angezeigt.

(5) Der Kunde trägt das Risiko für die richtige Ein- und Angabe von Informationen im Bestellprozess, insbesondere hinsichtlich Auswahl der Veranstaltung, Ort und Datum. Dem Kunden wird vor der Betätigung des Buttons „Bezahlen“ ein Bestätigungsfenster angezeigt und somit die Möglichkeit gegeben, die Dateneingabe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

(6) Der vollständige Vertragstext wird von MMT nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

(7) Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung, also über ein Betätigen des Buttons „Bezahlen“ ein verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.

(8) Der Vertrag kommt durch das Verschicken einer Bestellbestätigung durch MMT zustande (Vertragsannahme). Die Bestellbestätigung wird dem Kunden per E-Mail zugesendet. Darin wird die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt. Hat der Kunde die Zahlungsart „Kreditkarte, Lastschrift/Sofortüberweisung oder Paypal“ gewählt, wird/werden die personalisierte(n) Eintrittskarte(n) als PDF- Dokument der Bestellbestätigung angehängt. Bei Auswählen der Zahlungsart „Vorauskasse“ enthält die Bestellbestätigung die entsprechenden Überweisungsinformationen. Die Eintrittskarte(n) wird/werden dem Kunden im Fall der Zahlungsart „Vorauskasse“ nach Zahlungseingang mit gesonderter E-Mail übersendet.

(9) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

III. Preise und Zahlung

(1) Die Preise der Eintrittskarten, Kataloge und Themenbücher für die Veranstaltungen sind auf der jeweiligen Webseite ersichtlich, abrufbar unter www.munichshow.de, www.gemworldmunich.com sowie www.aeon-show.com.

(2) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise.

(3) Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Webseite angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), Lastschrift (nur möglich, wenn es sich um ein Konto in Deutschland handelt), internetbasierte Zahlungsmittel (PayPal) oder per Vorauskasse. Bei Zahlungen mittels Kreditkarte wird eine Servicegebühr von 2,75% berechnet.

(5) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Kunde jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen.

(6) Im Falle der Rückbelastung ist MMT berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Kunde verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche der MMT gegen die Kunden werden dadurch nicht berührt.

IV. Vertragserfüllung durch MMT

(1) Der Kunde erhält von MMT je nach Zahlungsart zum Download oder per E-Mail eine Eintrittskarte, welche der Kunde sich ausdrucken kann und damit Zugang zur Messe-Veranstaltung erhält. Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

(2) Hat der Kunde einen Katalog oder ein Themenbuch im Online-Shop erworben, wird dieser/dieses je nach Wunsch zugesandt oder zur Abholung auf der Messe bereitgestellt. Bei eigener Abholung durch den Kunden stellt MMT nach Abschluss des Zahlvorgangs im Internet bzw. nach Geldeingang auf dem Konto der MMT einen Katalog-Voucher zum Download bereit oder sendet diesen dem Kunden per E-Mail zu.

V. Besondere Regelungen für Veranstaltungen anlässlich Covid-19

((1) MMT ist berechtigt, vom Kunden gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, entsprechende Maßnahmen (z. B. das Tragen einer FFP-2 Maske) umzusetzen bzw. einzuhalten.

(2) MMT ist berechtigt, die Kunden, die den Veranstaltungsbereich betreten, gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu registrieren, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Veranstaltungsteilnehmern zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist es MMT insbesondere gestattet, die Eintrittskarten zu den Veranstaltungen zu personalisieren.

(3) Vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen sind

Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen innerhalb der letzten 14 Tage
Personen mit akuten, unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jedweder Schwere
unter Quarantäne stehende Personen.
(4) MMT ist berechtigt, einem Kunden den Besuch der Veranstaltung nur dann zu gestatten, wenn der Kunde gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften entsprechende Nachweise über ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Test, eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bzw. das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2 vorlegt.

(5) Kunden, die aus den vorliegenden Gründen vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen sind, bleiben zur Zahlung der Eintrittskarten verpflichtet und haben deshalb keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(6) Um die Einhaltung gesetzlicher und behördlich vorgeschriebener Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist die MMT berechtigt, die Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken. MMT kann deshalb Kunden den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu Teilen davon zeitweilig verwehren. Wenn ein Kunde, der an einem Veranstaltungstag das Messegelände betritt, um die Veranstaltung zu besuchen, an diesem Tag wegen vorgenannter Beschränkungen nicht zumindest einen Teil eines Veranstaltungsbereichs besuchen darf, kann der Kunde bei einer Eintrittskarte für mehrere Tage die Erstattung des anteiligen Preises und bei einer Eintrittskarte für einen Tag, die Erstattung des gesamten Entgelts der Eintrittskarte verlangen, wobei der Kunde dann sein Recht verliert, mit seiner Tages-Eintrittskarte die Veranstaltung an einem anderen Tag zu besuchen. Keine Beschränkung im Sinne dieses Abschnitts ist die Beschränkung der Bereiche, die nur legitimierten Fachbesuchern zugänglich sind. Ein Recht auf (anteilige) Erstattung der Eintrittskarte aufgrund einer Beschränkung von Bereichen, die lediglich legitimierten Fachbesucher zugänglich sind, ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.
 

VI. Widerrufsrecht

(1) Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Eintrittskarten.

Soweit MMT Eintrittskarten verkauft, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

(2) Widerrufsrecht bei kombiniertem Kauf von Waren und Eintrittskarten.

Beim Erwerb von Katalogen und Themenbüchern zusammen mit Eintrittskarten unter einem einheitlichen Vertrag (sog. Bundles), kann das Widerrufsrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Widerrufsrecht für den gesamten Vertrag zu. Das Widerrufsrecht kann aber ab Beginn der Veranstaltung nicht mehr ausgeübt werden. Die Veranstaltung beginnt jeweils am Tag der Veranstaltung um 00.00 Uhr.

(3) Widerrufsrecht beim Kauf von Waren.

Beim Erwerb von Katalogen und/ oder Themenbüchern ohne Eintrittskarten, steht dem Kunden das Recht zu, den Kaufvertrag mit MMT binnen 14 Tagen widerrufen.
 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:

Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH
Postfach 1361, 82034 Oberhaching
Deutschland/Germany
besucherservice@munichshow.com
Fax: +49(0)89-613 5400

Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

VII. Eintrittskarten

(1) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erhält der Kunde das Recht, die auf der Eintrittskarte bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Die Eintrittskarte ist als Papierdokument in ausgedruckter Form zur Veranstaltung mitzubringen. Die Eintrittskarte auf dem Mobiltelefon oder mobilen Endgerät gewährt kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Es ist darauf zu achten, dass die Eintrittskarte in ausgedruckter Form bei Einlass leserlich ist. Die Unleserlichkeit der Angaben auf der Eintrittskarte, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, kann zur Ungültigkeit der Eintrittskarte und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen.

(2) Die Eintrittskarte wird im Rahmen des Bestellprozesses personalisiert. MMT will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Inhaber einer Eintrittskarte gewähren, sondern nur denjenigen Inhabern einer Eintrittskarte, die die Eintrittskarte von MMT oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß Ziff. X erworben haben.

(3) Für personalisierte Eintrittskarten gilt grundsätzlich eine Ausweispflicht am Einlass. Zutritt erhält nur die namentlich auf der Eintrittskarte genannte Person, sofern sich diese durch ein gültiges Personaldokument oder einen gültigen Führerschein am Einlass ausweisen kann. Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere auch hinsichtlich des Vor- und Nachnamens, zu machen.

(4) Beim Erwerb mehrerer Eintrittskarten muss jeder Eintrittskarte für den jeweiligen Kunden personalisiert werden. Die entsprechenden Angaben werden während des Bestellprozesses abgefragt.

(5) MMT ist zur Identitätskontrolle am Einlass nicht verpflichtet. MMT wird auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn sie einer anderen Person unter Vorlage der personalisierten Eintrittskarte Zugang zur Veranstaltung gewährt.
 

VIII. Sperrung von Eintrittskarten

(1) MMT behält sich vor, bei unrechtmäßiger Registrierung bzw. Legitimierung des Kunden und/oder aufgrund falscher Angaben die Eintrittskarte zu sperren. Das Recht zum Besuch der Veranstaltung erlischt dadurch.

(2) Werden Eintrittskarten bei MMT als gestohlen gemeldet, können diese mit der Folge gesperrt werden. MMT kann dem Kunden in diesem Fall ein Ersatzticket ausstellen.

(3) Eintrittskarten, die unter Verstoß gegen Ziffern IX. (unzulässige Weitergabe) oder X. (zulässige Weitergabe) erworben wurden oder für die begründete Anhaltspunkte bestehen, dass diese auf eine solche Weise genutzt werden sollen, können nach Berücksichtigung der Interessen des Kunden durch MMT gesperrt werden mit der Folge, dass das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu erhalten, erlischt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises oder der Gebühren erfolgt nicht. MMT ist der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
 

IX. Keine Nutzung von Eintrittskarten für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke; unzulässige Weitergabe

(1) Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Eintrittskarten ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Verkauf der Eintrittskarten ist allein MMT vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, (a) Eintrittskarten öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anzubieten (z. B. auf Ebay) oder zu verkaufen, (b) Eintrittskarten bei Plattformen für den Verkauf von Eintrittskarten zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen (insbesondere, aber nicht ausschließlich Viagogo, StubHub, Ticketbande), (c) Eintrittskarten zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anzubieten oder weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15 % zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Eintrittskarten an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, (e) Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MMT kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, z. B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung oder als Werbegeschenk.

(2) MMT behält sich vor, den Account des Kunden, der gegen Ziff. IX (1) verstößt, auf der Webseite oder die Eintrittskarten gemäß Ziff. VIII zu sperren und/oder weitere Bestellungen nicht mehr anzunehmen. Dies gilt auch in Fällen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde automatisierte Programme zur Bestellung eingesetzt hat oder einsetzen wird. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des vorherigen Absatzes führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d. h. die Eintrittskarte verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit.

(3) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die vorstehenden Vorschriften bleibt vorbehalten.
 

X. Zulässige Weitergabe

(1) Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist nach Abs. 2 zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. IX. vorliegt.

(2) Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Die Voraussetzungen für eine zulässige Weitergabe im Sinne des Abs. 1 sind: (a) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in dieser Ziff. X. Abs. 1 beschrieben, (b) der Kunde weist den neuen Inhaber der Eintrittskarte auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Inhaber der Eintrittskarte ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und MMT einverstanden, (c) Der Kunde muss eine private Weitergabe der Eintrittskarte spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (0.00 Uhr des jeweiligen ersten Veranstaltungstages) textförmig per E-Mail an besucherservice@munichshow.com anzeigen. (d) MMT stellt dem neuen Inhaber dann eine entsprechend angepasste Eintrittskarte aus.

XI. Haftung

(1) MMT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (a) für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, (b) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie (c) gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften MMT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle einer „wesentlichen“ Pflicht aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis. „Wesentlich“ sind solche Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrages zum Verkauf von Eintrittskarten, Katalogen und Themenbüchern und Durchführung eigener Veranstaltungen jeweils nötig sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellen würde, und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden.

(3) Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
 

XII. Gewährleistung

MMT haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 434 ff. BGB.
 

XIII. Absage, Abbruch, Verschiebung der Veranstaltung oder Verlegung des Veranstaltungsortes

XIII. Absage, Abbruch, Verschiebung der Veranstaltung oder Verlegung des Veranstaltungsortes

(1) Ist MMT unverschuldet an der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht gehindert (beispielsweise nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung von MMT durch Vorlieferanten, höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Auflagen, Naturkatastrophen, Pandemie oder Epidemie), ist MMT für die Dauer der Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit. Etwaige Leistungseinschränkungen oder
-hinderungen teilt MMT dem Kunden unverzüglich unter Benennung der Pflichten, an denen MMT gehindert ist, mit. MMT behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Erfüllung des Vertrages aus den nicht vorhersehbaren genannten Gründen mit zumutbaren Aufwendungen nicht gewährleistet werden kann, z. B. wenn der mit der Veranstaltung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann, oder die Durchführung aus wirtschaftlichen Gründen untragbar wird.

(2) Für den Fall, dass aufgrund einer Pandemie kurzfristige Änderungen von gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen oder Weisungen und Einschränkungen für Messeveranstaltungen angeordnet werden und MMT gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen, zu verschieben oder zu verlegen gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Absage der Veranstaltung aufgrund der vorgenannten Umstände der höheren Gewalt.

(3) Ist MMT aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände, insbesondere der Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch Vertragspartner von MMT, gezwungen, die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so gilt das Vertragsverhältnis zwischen MMT und dem Kunden für den angepassten Termin und Zeitraum als geschlossen.

(4) Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird MMT die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben, oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Eintrittskarten für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.

XIV. Bild- und Tonaufnahmen

(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet zu kommerziellen Zwecken Film-, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen, insbesondere von Ausstellern bzw. deren Ständen zu machen.

(2) Sämtliche Rechte an Ton- und Bild(ton)aufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei MMT. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MMT entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

(3) MMT ist berechtigt, Fotos, Zeichnungen, Filme und Videos, die auf der Veranstaltung aufgenommen wurden, zu Werbezwecken oder PR-Zwecken zu nutzen. Dies gilt auch für Abbildungen von Kunden oder anderen Personen, die in diesem Zusammenhang aufgenommen wurden.
 

XV. Zutritt und Teilnahme zu Veranstaltungen

Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln von MMT zu beachten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, dortigen Hinweisen, Anweisungen von Servicepersonal oder Durchsagen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder inakzeptables Verhalten, das mit großer Wahrscheinlichkeit Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsvorrichtungen oder der Technik verursacht, oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer bewirkt, berechtigt den MMT, den Kunden des Veranstaltungsorts zu verweisen. Gleiches gilt für die Verweigerung des Einlasses.
 

XVI. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München (Stadt), wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. MMT ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München.

(2) Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG/UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts. Wenn ein Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(3) Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

(4) Unwirksamkeit von Regelungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.

(5) Schriftformklausel

Sämtliche Abreden der Parteien bedürfen, um wirksam zu sein, der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

(6) Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Übersetzungen angefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrages wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.

Stand: Januar 2021

Münchner Mineralientage Fachmesse GmbH

Tisinstraße 7c

D-82041 Oberhaching